Seit 2009  Beratung für Kapitalanleger

Nachhaltig investieren, Steuerlast wirksam reduzieren, Vermögensaufbau

– strategisch geplant


Im Auftrag ausgewählter und renommierter Bauträger begleiten wir Investoren bei der Auswahl zukunftsfähiger

Denkmal- und Neubauimmobilien in wirtschaftlich starken Wachstumslagen
– insbesondere
Bayern & Leipzig & Potsdam.

Unsere Angebote werden unabhängig und projektbezogen nach klar definierten Kriterien selektiert:

Wertsteigerungen durch Standortentwicklung, Fördermöglichkeiten, Steuervorteile, Vermietbarkeit, sowie

langfristige Marktfähigkeit.

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Ganz gleich, ob Sie sich erstmals mit dem Thema Immobilien als Kapitalanlage beschäftigen oder

bereits konkrete Vorstellungen haben – in unserem Gespräch beantworten wir Ihre Fragen.

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 NEU ⋙ NÜRNBERG

Neubauwohnungen in dynamisch wachsender & zentraler Lage - "Kohlenhof-Areal" 🌱KfW40/QNG


Wohnungsgrößen: 1-Zimmer- bis 4-Zimmer-Wohnungen

Wohnflächen: ca. 20,65 m² bis ca. 128 m²

Steuervorteile:  5 % degressive AfA + 🌱QNG 5 % Sonder-AfA gemäß § 7b EStG möglich

KfW Programm: Förderkreditprogramm 297/298 KFN Wohngebäude QNG

Kaufpreise | Wohnungen: 185.590 € € bis 962.250 €

inklusive Einbauküche/Möblierung (1-Zimmer-Wohnungen & Einbauküchen: 2-Zimmer-Wohnungen

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Datenschutzbestimmung: Ich bin damit einverstanden, dass mich Hohlfeld Immobilien e.K. kontaktiert (telefonisch od. per E-Mail) und meine angegebenen Daten zu diesem Zweck speichert. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Was Kunden an HIKV schätzen

(Auszug aus ProvenExpert)

„Ich war vor allem von der ehrlichen Beratung, der schnellen Bearbeitung und dem Rundum-Service begeistert. Alle Vor- und Nachteile der einzelnen Objekte sind mir aufgezeigt worden, so dass wir schnell das Ideale für meine Anforderungen gefunden haben. Danach musste ich mich um nichts mehr kümmern, die HIKV hat alles erledigt. Außerdem war Herr Hohlfeld immer erreichbar, wenn ich noch Detailfragen hatte."

Florian L.

„Zügiger Kauf - super Beratung - die Finanzierungsempfehlung war top - ein Profi! Danke vielmals. Viele liebe Grüße Andrea“ 

Andrea R.

„Herr Hohlfeld hat mich während des gesamten Kaufprozesses erstklassig betreut. Besonders beeindruckt war ich von der offenen und ehrlichen Beratung sowie dem ganzheitlichen Umfang. Das ist eine ausgesprochene Seltenheit, gerade in der Immobilienbranche. Vielen Dank dafür!“ 

Hubert F.

„Sehr kompetenter Anbieter und da haben wir andere erfahren gemacht! Die Beratung war professionell, kompetent und unaufdringlich. Alles wurde genau so eingehalten, wie besprochen.
Rundum zufrieden – gerne wieder!"

Alexander Z.

„Wenn einmal etwas schiefläuft, reagiert Herr Hohlfeld sofort und setzt alles daran, die Situation zu lösen. Oft ist er schon aktiv, bevor man selbst überhaupt davon erfährt – er ist sozusagen bereits im Feld und kämpft für eine reibungslose Abwicklung. Einfach sehr professionell!!!“ 

Khayal H.

„Sehr professionell, alles bestens abgelaufen; Kompetenz sehr hoch; Service auch nach Abschluss des Kaufs weiter gut.“ 

Martin H.

„Ich wollte in einige Neubauwohnungen investieren, ohne mich selbst um die Vermietung/Verwaltung kümmern zu müssen. Genau das hat für mich nun, sehr gut funktioniert.“

Ludwig Z.

Herr Hohlfeld ist äußerst kompetent und hat den Kauf meiner Wohnung als Kapitalanlage hochprofessionell begleitet. Ich fühlte mich bestens beraten und unterstützt!!

Christian G.

„Die Beratung war von Anfang an sehr angenehm und vor allem nachvollziehbar. Statt mir einfach ein Objekt zu präsentieren, wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen und auf meine persönlichen Ziele abgestimmt. Auch während der weiteren Abwicklung hatte ich jederzeit einen Ansprechpartner und wurde bei offenen Fragen schnell unterstützt. Heute bin ich sehr froh, mich für diesen Weg entschieden zu haben.“

Diana B.

Hinweis zur Echtheit von Bewertungen: Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen ausschließlich von Personen, die unsere Dienstleistungen / unser Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Überprüfung der Echtheit der erfolgten Bewertungen stammt durch manuelle Prüfung vor Veröffentlichung auf dieser Webseite.

5 Schritte zur eigenen Kapitalanlage

1️⃣ Kontakt & Beratung

Tragen Sie sich über das Kontaktformular ein, buchen Sie direkt einen Termin über unseren Online-Kalender – oder rufen Sie uns direkt an. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Anlageziele und alle Fragen rund um Immobilieninvestments.

2️⃣ Immobilien- & Finanzberechnung

Sie erhalten passende Projektvorschläge inklusive Finanzierungs-, Rendite- und Steuerberechnungen – transparent, nachvollziehbar und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

3️⃣Reservierung & Finanzierung inkl. KfW-Förderantrag

Nach der Auswahl Ihrer Wohneinheit, wird diese reserviert und wir unterstützen wir Sie bei der Finanzierung – gemeinsam mit Ihrer Hausbank oder erfahrenen Finanzierungspartnern - der KfW-Förderantrag wird über die finanzierende Bank eingereicht.

4️⃣ Besichtigung & Bauträger

Auf Wunsch besichtigen Sie das Projekt vor Ort und Sie lernen den Bauträger sowie Referenzobjekte kennen.

5️⃣ Notartermin

Wir organisieren den Notartermin, begleiten die Beurkundung und stehen Ihnen auch nach dem Kauf zur Seite. 

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner!



HIKV · Steuerersparnis-Rechner

Ihre persönliche Steuerersparnis als Kapitalanleger – live berechnet.

Wählen Sie ein Modell, geben Sie Ihre steuerliche Situation ein und sehen Sie in Echtzeit, wie sich Abschreibung in tatsächliche Steuerersparnis übersetzt.

1

Immobilienkategorie wählen

Jedes Modell nutzt einen eigenen steuerlichen Hebel – wählen Sie aus, welcher zu Ihrem Vorhaben passt.

§7i / §7h EStG

Denkmalimmobilie

Sanierungskosten über 12 Jahre abschreibbar (8× 9 % + 4× 7 %) – zusätzlich zur regulären AfA auf die Altbausubstanz.

§7b EStG + §7 Abs. 5a EStG

Neubau · Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel

Neubau, der den Energiestandard Effizienzhaus 40 einhält und über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert ist. Dadurch zusätzlich zur 5 % degressiven Gebäude-AfA vier Jahre lang je 5 % Sonderabschreibung auf die förderfähigen Herstellungskosten (§7b EStG) – nur mit diesem Nachweis nutzbar.

§7 Abs. 5a EStG

Neubau · 5 % degressive AfA

Geometrisch-degressive Gebäude-AfA für Neubauten mit Baubeginn im begünstigten Zeitraum – ohne Fördervoraussetzungen an Effizienzstandard.

2

Ihre steuerliche Situation

Für eine realistische Berechnung nach dem deutschen Einkommensteuertarif 2026.

Zu versteuerndes Einkommen
Persönlicher Grenzsteuersatz

Nicht das Brutto­gehalt – der Betrag aus Ihrem Steuerbescheid bzw. der Lohnsteuerbescheinigung.

Einzelveranlagung
Zusammenveranlagung
Keine Kirchensteuer
9 % (meiste Bundesländer)
8 % (Bayern / Baden-Württemberg)
3

Objekt- und Finanzierungsdaten

Ihr Eigenkapital bestimmt, wie groß Ihr mögliches Anlagevolumen ist – geben Sie es einfach ein.

Eigenkapital vorgeben
Kaufpreis direkt eingeben
20.000 €

Zum Ausprobieren: Regler bewegen und sehen, wie sich Ihr mögliches Anlagevolumen dadurch verändert.

Der Fremdkapital-Hebel: Bei einer 100 %-Kaufpreisfinanzierung deckt Ihr Eigenkapital nur die Kaufnebenkosten – den Kaufpreis selbst trägt die Bank. Dadurch bestimmt schon ein vergleichsweise kleiner Eigenkapitaleinsatz ein deutlich größeres Immobilienvolumen.

Eigenkapital
×–
Anlagevolumen

Bei einer 100%-Kaufpreisfinanzierung werden Grunderwerbsteuer sowie Notar-/Grundbuchkosten in der Regel als Eigenkapital benötigt. Unsere Projekte bieten wir grundsätzlich provisionsfrei an – es fällt keine Maklercourtage an.


20 %
65 %

Der verbleibende Anteil gilt als Altbausubstanz und wird linear mit 2 % p.a. abgeschrieben.

4

Ihr Ergebnis

Aktualisiert sich automatisch mit jeder Eingabe.

Steuerersparnis Jahr 1
Ø Ersparnis / Jahr
Summe Steuerersparnis
Eigenkapitalbedarf (Kaufnebenkosten)

Abschreibung & kumulierte Steuerersparnis

AfA-Betrag p.a. kumulierte Steuerersparnis
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§32a EStG), der Solidaritätszuschlag-Freigrenzen 2026 sowie der aktuell gültigen AfA-Regelungen (§7, §7b, §7i EStG). Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir das Gespräch mit Ihrem Steuerberater.

Zum Betrachtungszeitraum: Bei der Denkmalimmobilie endet der besondere Sanierungs-AfA-Zyklus nach §7i EStG nach exakt 12 Jahren (8 × 9 % + 4 × 7 %). Bei den Neubau-Modellen gibt es keinen vergleichbar festen Zyklus – die reguläre Gebäude-AfA läuft auch nach dem hier dargestellten 10-Jahres-Zeitraum in reduzierter Höhe weiter fort.

Passende Objekte & persönliche Einschätzung erhalten

Unverbindlich – wir stellen Ihnen passende Objekte zu Ihrem Ergebnis vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen erreichen Sie uns auch direkt unter immo@hikv.de.

Rechtlicher Hinweis: Alle Berechnungen erfolgen auf Basis öffentlich zugänglicher steuerlicher Rahmendaten (Stand 2026) und dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Sie stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Prüfung durch einen Steuerberater. HIKV übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Werte.

VERMIETETE BESTANDSWOHNUNGEN

u.a. in Nürnberg, Augsburg, Leipzig, Chemnitz, München

Wachstumslagen  ⋙  Wohnungen mit Konzeption für Kapitalanleger

Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen die steuerlichen Vorteile und die Vorzüge Premiumsegement: Neubau- und Denkmalimmobilien. Allerdings greifen die Effekte, erst vollständig bei Fertigstellung.


Bestandswohnungen  ermöglichen sofortige Mieteinnahmen und zeitnahe steuerliche Effekte, während  Neubau- und Denkmalimmobilien ihre größten Vorteile erst mit Fertigstellung entfalten.


Durch die häufig niedrigeren Kaufpreise fallen zudem die Kaufnebenkosten geringer aus.

So kann der Vermögensaufbau sofort beginnen, während parallel die Neubau- oder Denkmalimmobilien vorbereitet werden - eine ideale Kombination für das Portfolio!



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Immobilien • Kapitalmarkt • Geldanlage  • Altersvorsorge • Steuern • WIRTSCHAFT



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Immobilien • Kapitalmarkt 

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• Steuern • WIRTSCHAFT

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Inflation: Die stille Enteignung
von Holger H. Hohlfeld 1. August 2026
Welche Variante besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Einkommenssituation, dem Investitionszeitraum, der Finanzierung und den individuellen Anlagezielen ab.
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Eigenkapitalrendite statt Mietrendite: Der Schlüssel für erfolgreiche Immobilieninvestoren Viele Kapitalanleger machen denselben Denkfehler
von Holger H. Hohlfeld 24. Juni 2026
QNG und Sonder-AfA: Steuerliche Vorteile für nachhaltigen Mietwohnungsneubau 5 % Sonder-AfA für QNG-Neubauwohnungen: Was Kapitalanleger wissen sollten Mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG können Kapitalanleger bei bestimmten neu geschaffenen Mietwohnungen zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung bis zu 5 % pro Jahr steuerlich geltend machen. Bei Neubauwohnungen mit Effizienzhaus-40-Standard und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kann sich daraus insbesondere in den ersten Jahren ein erheblicher zusätzlicher Abschreibungseffekt ergeben. Wichtig sind allerdings zwei unterschiedliche Grenzen, die häufig miteinander verwechselt werden: 5.200 €/m² Baukostenobergrenze und 4.000 €/m² Förderhöchstgrenze. Und ganz entscheidend: Die 5.200 €/m² sind keine Kaufpreisobergrenze für die Wohnung. Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick Für Neubauwohnungen mit einem Bauantrag beziehungsweise einer Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gelten die aktuellen Voraussetzungen des § 7b EStG. Maßgeblich ist dabei der Bauantrag des Bauvorhabens – nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrages des Kapitalanlegers. Die wichtigsten Voraussetzungen: bis zu 5 % Sonder-AfA pro Jahr im Jahr der Anschaffung/Fertigstellung sowie in den drei folgenden Jahren damit maximal 20 % Sonderabschreibung innerhalb von vier Jahren Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (EH40 NH) erfüllen Nachweis durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sowohl QNG-PLUS als auch QNG-PREMIUM sind grundsätzlich geeignet Wohnung muss langfristig entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden Nutzungsvoraussetzung über insgesamt zehn Jahre Sonder-AfA zusätzlich zur normalen Abschreibung Die 5-%-Sonderabschreibung ersetzt die reguläre 5 % degressive-AfA nicht. Sie kommt zusätzlich zur normalen Abschreibung zur Anwendung. Bei entsprechenden Neubauten kann deshalb beispielsweise die Kombination aus 5 % degressiver AfA + bis zu 5 % Sonder-AfA möglich sein. Die degressive AfA wird dabei auf Basis der tatsächlichen abschreibungsfähigen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten berechnet. Die Begrenzung auf 4.000 €/m² gilt ausschließlich für die Sonder-AfA nach § 7b EStG. 5.200 €/m² oder 4.000 €/m² – was ist der Unterschied? Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer bei der QNG-Sonderabschreibung. GrenzeBedeutung5.200 €/m²Baukostenobergrenze – entscheidet darüber, ob die Sonder-AfA genutzt werden kann4.000 €/m²Förderhöchstgrenze – entscheidet darüber, auf welchen Betrag die Sonder-AfA maximal berechnet wird 1. Die Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² Die abschreibungsfähigen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten dürfen 5.200 €/m² nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Sonderabschreibung vollständig. Es wird also nicht lediglich der übersteigende Teil ausgeschlossen. Beispiel: Abschreibungsfähige Kosten: 5.100 €/m² → Voraussetzung erfüllt. Abschreibungsfähige Kosten: 5.300 €/m² → Baukostenobergrenze überschritten. → Keine Sonder-AfA nach § 7b EStG. 2. Die Förderhöchstgrenze von 4.000 €/m² Selbst wenn die Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² eingehalten wird, darf die Sonder-AfA maximal auf einer Bemessungsgrundlage von 4.000 €/m² berechnet werden. Das bedeutet: Abschreibungsfähige KostenErgebnis3.500 €/m²Sonder-AfA auf 3.500 €/m²4.000 €/m²Sonder-AfA auf 4.000 €/m²4.500 €/m²Sonder-AfA maximal auf 4.000 €/m²5.200 €/m²Sonder-AfA maximal auf 4.000 €/m²über 5.200 €/m²keine Sonder-AfA Einfacher Merksatz 5.200 € entscheidet über das „Ob“. 4.000 € entscheidet über das „Wie viel“. Die 5.200 €/m² sind keine Kaufpreisobergrenze Dieser Punkt ist für Käufer von Neubauwohnungen besonders wichtig. Die Baukostenobergrenze bedeutet nicht, dass eine Wohnung maximal 5.200 €/m² kosten darf. Eine Neubauwohnung kann beispielsweise für 6.000 €/m², 7.000 €/m² oder mehr verkauft werden und trotzdem grundsätzlich die Voraussetzungen des § 7b EStG erfüllen. Denn entscheidend ist nicht einfach: Gesamtkaufpreis ÷ Wohnfläche sondern die Höhe der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass Aufwendungen für Grund und Boden sowie die darauf entfallenden Anschaffungsnebenkosten nicht abschreibungsfähig sind und deshalb auch nicht in die Berechnung der Sonder-AfA einfließen. Bei einem Immobilienkauf muss deshalb eine Aufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude beziehungsweise Wohnung vorgenommen werden. Welche Kosten zählen zu den Anschaffungskosten? Bei einer gekauften Neubauwohnung zählen grundsätzlich der auf das Gebäude bzw. die Wohnung entfallende Kaufpreis und die entsprechenden Anschaffungsnebenkosten. Hierzu können anteilig beispielsweise gehören: Grunderwerbsteuer Notarkosten Grundbuchkosten gegebenenfalls Makler- oder sonstige Erwerbsnebenkosten Diese Kosten müssen gegebenenfalls ebenfalls zwischen Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt werden. Nicht zur Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA gehören dagegen insbesondere: Grund und Boden sowie Möblierung. Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass Aufwendungen für die Möblierung einer neuen Mietwohnung keine abschreibungsfähigen Aufwendungen im Sinne des § 7b EStG darstellen. Nicht nur die Wohnfläche ist relevant !!!!! Auch bei der Flächenberechnung ist Vorsicht geboten. Für die Prüfung der Baukostenobergrenze stellt das BMF auf die entsprechende Nutzfläche ab. Bei einer Eigentumswohnung kann deshalb neben der eigentlichen Wohnfläche auch die dem Eigentumsanteil zuzurechnende Nutzfläche relevant sein. Dabei können unter anderem bestimmte Neben- und Zubehörräume sowie zur Wohnung gehörende Garagen berücksichtigt werden. Deshalb sollte die 5.200-€/m²-Grenze nicht allein anhand der im Exposé ausgewiesenen Wohnfläche beurteilt werden. Wann gilt eine gekaufte Neubauwohnung als „neu“? Beim Kauf vom Bauträger gibt es eine weitere wichtige Voraussetzung. Die Wohnung gilt für den Erwerber nur dann als neu im Sinne des § 7b EStG, wenn sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Fertigstellung angeschafft wird. Entscheidend ist dabei nicht allein das Datum des notariellen Kaufvertrages, sondern grundsätzlich der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht – also insbesondere Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten. Fertigstellung und Anschaffung müssen beim Erwerber grundsätzlich im selben Kalenderjahr liegen. Die Vermietung muss langfristig erfolgen Die begünstigte Wohnung muss im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Damit ergibt sich ein Nutzungszeitraum von insgesamt zehn Jahren. Eine klassische langfristige Vermietung erfüllt diese Voraussetzung grundsätzlich. Eigennutzung ist dagegen nicht begünstigt. ZUSAMMENFASSEND Die 5-%-QNG-Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann die steuerliche Wirkung einer Neubauwohnung insbesondere in den ersten vier Jahren deutlich erhöhen. Für die Beurteilung sind jedoch drei Größen klar voneinander zu unterscheiden: 5.200 €/m² Baukostenobergrenze Bezieht sich auf die maßgeblichen abschreibungsfähigen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Wird sie überschritten: keine Sonder-AfA. 4.000 €/m² Förderhöchstgrenze m aximale Bemessungsgrundlage für die Berechnung der 5-%-Sonderabschreibung. Kurz gesagt: Eine QNG-Neubauwohnung darf im Verkauf durchaus mehr als 5.200 €/m² kosten. Entscheidend für § 7b EStG ist nicht der reine Quadratmeter-Kaufpreis aus dem Exposé, sondern die steuerlich maßgebliche Berechnung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten. Risikohinweis: Steuerliche Förderungen können sich ändern; prüfen Sie aktuelle Gesetze. Historische Vorteile garantieren keine Zukunftsergebnisse. Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung, lassen Sie sich von einem Steuerberater etc. hierzu beraten. Irrtum vorbehalten.
von Holger H. Hohlfeld 21. Juni 2026
Nicht der Zins entscheidet über den Erfolg einer Immobilieninvestition, sondern seine Wirkung.  Während Eigennutzer Zinsen bezahlen, können Kapitalanleger sie steuerlich nutzen und gleichzeitig Vermögen aufbauen .
von Holger H. Hohlfeld 19. Juni 2026
Wir "bauen" durchdachte Immobilienportfolios für private Anleger, die Erträge sichern, steuerliche Vorteile und langfristigen Vermögensaufbau zielführend miteinander verbinden - geringster Zeit- und Verwaltungsaufwand durch Serviceleistungen für Kapitalanleger und ganzheitliche Betreuung der Immobilien.
von Holger H. Hohlfeld 14. Juni 2026
Inflation wird häufig so erklärt, als würden alle Menschen gleichermaßen davon betroffen sein: Die Preise steigen, das Geld verliert an Kaufkraft, alle zahlen mehr. Der Cantillon-Effekt: Wer zuerst investiert, profitiert – wer wartet, zahlt!
von Holger H. Hohlfeld 13. Juni 2026
Lage, Lage, Lage – warum der Standort über den Vermögensaufbau entscheidet Steuerliche Vorteile sind wichtig. Der Standort ist entscheidend.
von Holger H. Hohlfeld 5. Juni 2026
Wer bezahlt die Immobilie wirklich? Warum Kapitalanleger anders denken als Eigennutzer
von Holger H. Hohlfeld 5. Juni 2026
Finanzierung - Standortentwicklung - Steuervorteile - Vermietung - Förderung
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