Wohnraum entsteht durch Investitionen
Ein Plädoyer für mehr Neubau, Denkmalsanierung, Eigentum und einen entspannteren Mietmarkt

Wohnraum entsteht durch Investitionen
Ein Plädoyer für mehr Neubau, Denkmalsanierung, Eigentum und einen entspannteren Mietmarkt
Die wohnungspolitische Diskussion in Deutschland wird zu oft als Verteilungskonflikt geführt: Mieter gegen Eigentümer, bezahlbares Wohnen gegen das Premium-Segment, Eigennutzer gegen Kapitalanleger. Dabei wird das Entscheidende übersehen: Ohne Investitionen entstehen keine neuen Wohnungen.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt – 18 % weniger als im Vorjahr und so wenige wie seit 2012 nicht mehr. Gleichzeitig fehlen in vielen Wachstumsregionen moderne, energieeffiziente und größere Mietwohnungen. Haushalte, die sich eine höhere Neubau-Miete leisten können und möchten, finden kein entsprechendes Angebot. Sie verbleiben deshalb in günstigeren Bestandswohnungen, die dem Markt über Jahre nicht zur Verfügung stehen.
Neubau im gehobenen Segment ist daher nicht der Gegner bezahlbaren Wohnens. Er kann den Bestandsmarkt entlasten: Wer in eine neue Wohnung zieht, macht in der Regel eine andere Wohnung frei. Eine aktuelle Untersuchung des deutschen Mietmarktes bestätigt diesen Effekt. Zusätzlicher Neubau löst Umzugsketten aus, erhöht das Angebot gebrauchter Wohnungen und wirkt über unterschiedliche Marktsegmente hinweg preisdämpfend.
Sozialer Wohnungsbau bleibt notwendig. Er allein wird den Bedarf jedoch nicht decken. Deutschland braucht zusätzlich private Kapitalanleger, Eigennutzer und Bauträger, die bereit sind, langfristig in neuen Wohnraum und den Erhalt historischer Gebäude zu investieren.
Die Aufgabe der Politik besteht deshalb nicht darin, Investitionen immer kleinteiliger zu regulieren. Sie muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, unter denen sich Bauen, Sanieren, Vermieten und der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wieder rechnen.
12 Möglichkeiten für mehr Investition
1. Degressive AfA für Neubau von 5 % auf 10 % erhöhen
Die degressive AfA sollte für neu geschaffene Mietwohnungen von derzeit 5 % auf 10 % des jeweiligen Restwertes erhöht werden. Dadurch entstehen die steuerlichen Effekte in den kapitalintensiven Anfangsjahren – genau dann, wenn Zinsen, Tilgung und anfängliche Vermietung die Liquidität besonders belasten.
Die Gesamtabschreibung wird dadurch nicht größer, sondern zeitlich vorgezogen. Das verbessert die Investitionsfähigkeit, ohne den Grundsatz der Besteuerung zu verändern. Voraussetzung sollte sein, dass tatsächlich neuer Wohnraum entsteht und die Wohnung langfristig vermietet wird.
2. QNG-Sonderabschreibung vereinfachen und ausweiten
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte dauerhaft, verständlich und mit der degressiven AfA kombinierbar bleiben. Starre Baukostenobergrenzen verlieren durch steigende Grundstücks-, Material- und Herstellungskosten schnell ihren Bezug zur Realität. Sie sollten regelmäßig indexiert oder durch regional angemessene Werte ersetzt werden.
Wer nachweislich energieeffizienten und nachhaltigen Wohnraum schafft, sollte nicht wegen einer rechnerischen Kostenüberschreitung die gesamte Förderung verlieren.
3. Denkmalsanierungen müssen vor dem vollständigen Abverkauf beginnen können
Nach heutiger Rechtslage sind beim Erwerber grundsätzlich nur die Sanierungsmaßnahmen nach § 7i EStG begünstigt, die nach dem rechtswirksamen Kaufvertrag durchgeführt werden. Beginnt der Bauträger früher, können bereits ausgeführte Arbeiten für spätere Käufer ihren steuerlichen Vorteil verlieren.
Das verzögert Projekte und zwingt Bauträger dazu, auf einen ausreichenden Abverkauf zu warten. Besser wäre ein verbindlich registrierter Sanierungs- und Kostenplan: Sind die Maßnahmen denkmalrechtlich abgestimmt, wohnungsbezogen dokumentiert und durch eine unabhängige Stelle geprüft, sollte die steuerliche Zuordnung auch bei einem späteren Erwerb möglich sein. Eine doppelte Begünstigung muss selbstverständlich ausgeschlossen bleiben.
Damit könnten Sanierungen früher beginnen, Bauzeiten verkürzt und historische Gebäude schneller als Wohnraum nutzbar gemacht werden.
4. KfW 40 und QNG als verlässliches Standardprogramm
Die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau muss dauerhaft planbar sein. Heute können grundsätzlich bereits private Eigennutzer, Vermieter und Unternehmen gefördert werden; für QNG-Wohnungen sind bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit vorgesehen. Das Problem sind wechselnde Programme, begrenzte Haushaltsmittel, kurze Zinsbindungen und aufwendige Nachweise.
Notwendig sind langfristig garantierte Fördermittel, Zinsbindungen von mindestens 20 Jahren und digital standardisierte Prüfungen. Einkommens- oder Kaufpreisgrenzen haben in einem Programm zur Ausweitung des Wohnungsangebots keinen Platz. EH 40 sollte die breite Förderbasis bilden; QNG erhält einen zusätzlichen Zins- oder Tilgungsvorteil.
5. Grunderwerbsteuer für neuen Wohnraum auf maximal 4 % begrenzen
Hohe Kaufnebenkosten entziehen Anlegern und Eigennutzern Eigenkapital, das anschließend bei der Finanzierung fehlt. In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %, in Berlin 6,0 % und in Sachsen 5,5 %. Bei einer Wohnung für 500.000 Euro entsteht gegenüber einem Steuersatz von 4 % eine Mehrbelastung von bis zu 12.500 Euro. Das Bundesland Bayern macht es vor, derzeit 3,5 % Grunderwerbesteuer...
Der Bund sollte hierfür eine rechtssichere Öffnungsklausel schaffen. Anschließend können die Länder den Steuersatz für Neubauwohnungen, umfassend sanierte Denkmale und neu geschaffenen Wohnraum auf höchstens 4 % reduzieren. Die Entlastung kann an eine langfristige Vermietung oder Eigennutzung gekoppelt werden. So wird nicht der Handel mit vorhandenen Wohnungen, sondern die Schaffung von Wohnraum gefördert.
6. Steuerliche Förderung auch für Eigennutzer
Eigennutzer schaffen ebenfalls Wohnraum und entlasten den Mietmarkt. Trotzdem können sie die Herstellungskosten einer Neubauwohnung steuerlich grundsätzlich nicht abschreiben. Für selbst genutzte Baudenkmale besteht mit § 10f EStG bereits ein Modell: Begünstigte Sanierungskosten können über zehn Jahre als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Ein vergleichbarer, moderater Wohninvestitionsabzug sollte auch für selbst genutzte Neubauten gelten – beispielsweise mit einer erhöhten Förderung für EH-40- und QNG-Wohnungen. Alternativ wäre eine einkommensunabhängige Steuergutschrift denkbar, damit nicht ausschließlich sehr hohe Einkommen profitieren.
7. Steuerlicher Investitionsabzug bereits während der Bauphase
Bei Neubau- und Denkmalprojekten liegen zwischen Kaufvertrag und Fertigstellung häufig mehrere Jahre. Mieteinnahmen und AfA beginnen regelmäßig erst mit der Fertigstellung, während Eigenkapital und Finanzierung bereits gebunden sind.
Ein begrenzter Bauphasen-Investitionsabzug auf geleistete Kaufpreisraten könnte diese Lücke schließen. Nach Fertigstellung wird er mit der regulären AfA-Bemessungsgrundlage verrechnet. Anleger erhalten dadurch früher Liquidität, ohne dass die Immobilie insgesamt doppelt abgeschrieben wird.
8. Förderzusage und Finanzierung müssen bis zur Fertigstellung tragen
Wer heute eine Wohnung kauft, die erst in zwei oder drei Jahren fertiggestellt wird, braucht Planungssicherheit. KfW-Zusagen sollten projekt- und wohnungsbezogen ab Kaufvertragsabschluss gelten und ausreichend lange abrufbar sein. Ergänzend können staatliche Bürgschaften oder nachrangige Förderdarlehen den Eigenkapitalbedarf reduzieren.
Auch die angekündigte Abschaffung zusätzlicher nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite sollte konsequent umgesetzt werden, damit Banken mehr Spielraum für tragfähige Wohnungsfinanzierungen erhalten.
9. Schneller genehmigen und einfacher bauen
Steuerliche Förderung hilft wenig, wenn Genehmigungen Jahre dauern und jedes Bundesland andere Anforderungen stellt. Erforderlich sind verbindliche Bearbeitungsfristen, vollständig digitale Verfahren, eine Genehmigungsfiktion bei entscheidungsreifen Anträgen und stärker vereinheitlichte Landesbauordnungen.
Der Gebäudetyp E, serielles Bauen und standardisierte Bauteile sollten rechtssicher nutzbar sein. Entscheidend müssen Sicherheit, Wohnqualität und Energieverbrauch sein – nicht eine stetig wachsende Zahl kleinteiliger Vorgaben.
10. Private Immobilienportfolios als Altersvorsorge anerkennen
Wer über Jahrzehnte ein kleines Portfolio aus vermieteten Wohnungen aufbaut, schafft Wohnraum, übernimmt Vermietungsrisiken und sorgt privat für das Alter vor. Diese Leistung sollte steuerlich anerkannt werden.
Eine Reinvestitionsrücklage könnte es privaten Vermietern ermöglichen, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne innerhalb einer festen Frist in Neubau, Denkmalsanierung oder zusätzlichen Wohnraum zu übertragen. Die bestehende Steuerfreiheit privater Veräußerungen nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist bliebe unberührt. So kann Kapital auch bei früheren Umschichtungen im Wohnungsmarkt bleiben.
11. Planungssicherheit im Mietrecht schaffen
Bestehende Mieter brauchen Schutz. Neu geschaffener Wohnraum braucht jedoch ebenso verlässliche Kalkulationsgrundlagen. Die Ausnahme neu errichteter Wohnungen von der Mietpreisbremse sollte dauerhaft erhalten bleiben. Nachträgliche Eingriffe in bereits kalkulierte Neubauprojekte gefährden Finanzierung und Fertigstellung.
Sozialer Mieterschutz und marktwirtschaftlicher Neubau sind keine Gegensätze: Der Bestand benötigt Schutzregeln, zusätzlicher Wohnraum benötigt Investitionssicherheit.
12. Umbau, Aufstockung und Umnutzung dem Neubau gleichstellen
Neue Wohnungen entstehen nicht nur auf freien Grundstücken. Auch leer stehende Bürogebäude, Dachgeschosse, ehemalige Gewerbeflächen und untergenutzte Grundstücke bieten erhebliches Potenzial.
Wer durch Umnutzung, Aufstockung oder Teilung zusätzliche Wohnungen schafft, sollte dieselben steuerlichen und finanziellen Vorteile erhalten wie ein klassischer Neubau. Bei Denkmälern müssen energetische Anforderungen flexibel mit dem Erhalt der historischen Substanz verbunden werden.
ZUSAMMENFASSUNG:
Kapitalanleger, Eigennutzer und Mieter gemeinsam denken
Deutschland wird die Wohnungsfrage nicht lösen, indem es einzelne Gruppen gegeneinander ausspielt. Eigennutzer entlasten den Mietmarkt. Kapitalanleger finanzieren Mietwohnungen. Bauträger setzen Projekte um. Denkmalsanierungen bewahren Gebäude und schaffen modernen Wohnraum in bestehender Infrastruktur.
Auch hochwertige Neubauwohnungen erfüllen eine wichtige Funktion. Sie bedienen eine reale Nachfrage und setzen Umzugsketten in Gang, durch die Bestandswohnungen wieder verfügbar werden. Wer ausschließlich das preisgünstige Segment betrachtet, übersieht diesen Zusammenhang.
Die richtige politische Antwort ist daher eine Verbindung aus schnelleren Genehmigungen, niedrigeren Erwerbsnebenkosten, verlässlicher Förderung (KfW) und steuerlichen Anreizen für tatsächlich neu geschaffenen Wohnraum.
Private Investitionen sind nicht das Problem des Wohnungsmarktes. Richtig gelenkt sind sie ein wesentlicher Teil seiner Lösung.
HIKV begleitet seit über 16 Jahren Kapitalanleger bei Investitionen in Neubau-, Denkmal- und ausgewählte Bestandsimmobilien. Aus dieser Praxis wissen wir: Investitionsbereitschaft ist vorhanden. Was fehlt, sind verlässliche, verständliche und langfristig kalkulierbare und deutlich bessere Rahmenbedingungen.
Quellen und heutige Rechtslage
- § 7 Abs. 5a EStG: degressive AfA für Wohngebäude
- § 7b EStG: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- § 7i EStG: erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- § 10f EStG: Steuerbegünstigung selbst genutzter Baudenkmale
- KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, Programme 297/298
- Bundesfinanzhof: Begünstigte Sanierungskosten nach Abschluss des Erwerbsvertrags
- Statistisches Bundesamt: 206.600 fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2025
- Andreas Mense: The Impact of New Housing Supply on the Distribution of Rents
































