QNG und Sonder-AfA nach § 7b EStG: Steuerliche Chancen für nachhaltigen Mietwohnungsneubau

QNG und Sonder-AfA: Steuerliche Vorteile für nachhaltigen Mietwohnungsneubau
QNG und die 5 % Sonder-AfA: Warum nachhaltiger Neubau sich steuerlich rechnet
Stand: Wachstumschancengesetz 2024 · § 7b EStG
Warum gibt es diese Förderung überhaupt?
Deutschland hat ein strukturelles Wohnraumproblem. In Ballungsgebieten und Großstädten übersteigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum seit Jahren das Angebot – die Folge sind steigende Mieten, wachsende Wartelisten und eine zunehmend angespannte Lage auf dem Mietmarkt.
Die Antwort des Gesetzgebers war zunächst das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus von 2019, mit dem § 7b ins Einkommensteuergesetz eingefügt wurde. Ziel: Private Investoren sollten durch einen gezielten Steueranreiz dazu bewegt werden, neuen Mietwohnraum im bezahlbaren Segment zu schaffen.
Das Instrument lief zum Jahresende 2021 aus. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde es unter neuen Voraussetzungen wiederbelebt – diesmal geknüpft an strenge Nachhaltigkeitsanforderungen: Wer die Sonder-AfA in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass das Gebäude den KfW-Effizienzhaus-40-Standard erreicht und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) trägt.
Das Wachstumschancengesetz 2024 hat die Rahmenbedingungen noch einmal deutlich verbessert: höhere Kostenobergrenzen, eine angehobene Bemessungsgrundlage und ein verlängerter Förderzeitraum. Die Verknüpfung mit dem QNG-Siegel ist dabei kein technisches Detail, sondern politisches Kalkül – der Gesetzgeber verbindet Wohnungspolitik und Klimapolitik in einem einzigen Instrument.QNG und Sonder-AfA nach § 7b EStG: Steuerliche Chancen für nachhaltigen Mietwohnungsneubau
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bietet privaten Investoren erhebliche steuerliche Entlastungen bei QNG-zertifizierten Neubauwohnungen. Sie ermöglicht über vier Jahre eine zusätzliche lineare Abschreibung von 5% auf Basis einer festen Baukostenobergrenze – unabhängig vom Kaufpreis. Dieser Artikel erklärt fundiert die Regelung, die genaue Berechnung der Obergrenze und Voraussetzungen.
Was ist QNG?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bestätigt hohe Nachhaltigkeitsstandards (z. B. Effizienzhaus 40, DGNB), inklusive Energieeffizienz, CO₂-Bilanz und Lebenszykluskosten. Es ist Voraussetzung für die Sonder-AfA und sorgt für niedrige Betriebskosten sowie stabile Mieten – ideal für Langzeitinvestitionen.
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG
§ 7b EStG erlaubt seit 2023 (bis 30.9.2029) eine zusätzliche 5% lineare Sonderabschreibung jährlich über 4 Jahre (kumulativ 20%) auf die förderfähigen Baukosten. Sie kommt zusätzlich zur regulären AfA (linear oder degressiv). Die Abschreibung startet anteilig ab Fertigstellung und mindert Vermietungseinkünfte direkt.
Voraussetzungen für Investoren
- Mietwohnungsneubau mit Vermietungspflicht (keine Eigennutzung etc.).
- Zeitraum: Bauantrag/Bauanzeige 1.1.2023–30.9.2029.
- QNG-Zertifikat (EH 40 oder äquivalent),
vorab geprüft.
Baukostenobergrenze: Genaue Berechnung
Wichtig:
Nicht der Verkaufspreis
(auch nicht ohne Grund/Boden-Anteil) oder tatsächliche Herstellungskosten entscheiden, sondern ausschließlich die gesetzlich festgelegte Baukostenobergrenze für abschreibbare Bauteile (ohne Grund/Boden, Nebenanlagen).
Aktuelle Grenzen (seit Wachstumschancengesetz 2024):
- Obergrenze: 5.200 € pro m² Wohnfläche.
- Bemessungsgrundlage für 5% AfA: 4.000 € pro m² Wohnfläche.
Schritt-für-Schritt-Berechnung (Beispiel: 100 m² Wohnung):
- Wohnfläche ermitteln: 100 m² (inkl. anteilige Gemeinschaftsflächen).
- Max. förderfähige Baukosten: 100 m² × 5.200 € = 520.000 € (alles darüber fällt heraus).
- Bemessungsgrundlage: 100 m² × 4.000 € = 400.000 €.
- Jährliche Sonder-AfA: 5% von 400.000 € = 20.000 € (über 4 Jahre: 80.000 €).
- Steuerersparnis: Bei 42% Steuersatz ca. 33.600 € (zzgl. reguläre AfA).
Enthaltene Kosten: Baukörper, techn. Gebäudeausrüstung, Außenanlagen (anteilig). Ausgeschlossen: Grund/Boden, künstliche Bodenaufschüttungen, beweglicher Einrichtung etc.
ZUSAMMENFASSUNG:
Die 5 % Sonder-AfA – wie der Steuervorteil funktioniert
• Rechtsgrundlage: § 7b EStG – Sonderabschreibung auf neue Mietwohngebäude mit QNG/KfW-40-Standard
• Jährlich 5 % Sonder-AfA auf die steuerliche Bemessungsgrundlage, über einen Zeitraum von 4 Jahren (max. 20 % insgesamt) Die Sonder-AfA wird zusätzlich zur regulären linearen Gebäude-AfA gewährt – beide haben jedoch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und dürfen nicht einfach addiert werden
• Die Sonder-AfA wird nicht auf den Kaufpreis berechnet, sondern auf die steuerliche Bemessungsgrundlage – diese ist gedeckelt auf 4.000 €/m² Wohnfläche (max. 200 m² = max. 800.000 €) Angehoben von 2.500 €/m² durch das Wachstumschancengesetz 2024, gültig ab Veranlagungsjahr 2023
• Nicht genutzter Betrag eines Jahres kann auf die Folgejahre innerhalb des 4-Jahres-Zeitraums übertragen werden
• Rechenbeispiel: 100-m²-Wohnung → steuerliche Bemessungsgrundlage 400.000 € → 5 % = 20.000 € Sonder-AfA jährlich über 4 Jahre, zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA auf die tatsächlichen Herstellungskosten
Die 5.200-€/m²-Zugangsgrenze – was genau gemeint ist
• Die 5.200 €/m² sind weder der Kaufpreis noch der Betrag, auf den die Sonder-AfA berechnet wird – sie sind eine steuerliche Zugangsgrenze Wird sie überschritten, entfällt die Sonder-AfA vollständig – es gibt keine anteilige Kürzung
• Geprüft werden die steuerlichen Herstellungskosten des Gebäudes – das ist ein Steuerbegriff (§ 255 HGB), kein Baukostenbegriff nach DIN 276
• Für Investoren bedeutet das: Nicht der Kaufpreis entscheidet über die Förderung, sondern die Kostenkontrolle während Planung und Ausführung Kostensteigerungen in KG 300/400 können die Förderung rückwirkend gefährden
Fristen – je nach Bauantragsdatum
• Bauantrag oder Bauanzeige muss nach dem 31.12.2022 gestellt worden sein
• Bauantrag vor dem 01.10.2023: Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 Zeitdruck – Projekte sollten bereits im Bau sei
n• Bauantrag ab dem 01.10.2023: verlängerte Frist bis 31.12.2029 (Wachstumschancengesetz 2024) Gilt für alle Bauanträge, die vor dem 01.10.2029 gestellt werde
n• QNG-Zertifizierungsprozess dauert typischerweise 3–6 Monate – frühzeitig beauftragen, da das Zertifikat vor Fertigstellung vorliegen muss
Checkliste: Das muss stimmen
• KfW-40-Standard nachgewiesen (Energieausweis / Sachverständigenbestätigung)
• QNG-Zertifikat vorhanden, vor Fertigstellung erteilt
• Steuerliche Herstellungskosten des Gebäudes (im Wesentlichen KG 300+400 nach DIN 276, ohne Grundstück und Außenanlagen) ≤ 5.200 €/m² Wohnfläche – sonst vollständiger Ausschluss der Sonder-AfA
• Steuerliche Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA: gedeckelt auf 4.000 €/m² (max. 200 m² = max. 800.000 €) – unabhängig vom Kaufpreis
• Mindestens 10 Jahre Vermietung geplant (keine Eigennutzung, keine Ferienwohnung)
• Nicht kombinierbar mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
• Maximal 3 Objekte pro Steuerjahr förderungsfähig (ab 2023)
Risikohinweis: Steuerliche Förderungen können sich ändern; prüfen Sie aktuelle Gesetze. Historische Vorteile garantieren keine Zukunftsergebnisse.
Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung, lassen Sie sich von einem Steuerberater etc. hierzu beraten.




















































