QNG: § 7b EStG regelt die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

§ 7b EStG regelt die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Es handelt sich um eine befristete steuerliche Förderung, die den Neubau von Mietwohnungen (insbesondere im bezahlbaren Segment) ankurbeln soll. Sie ermöglicht eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre (insgesamt bis zu 20 %) – neben der regulären AfA (linearen oder degressiven).
Stand Februar 2026 gilt die aktuelle Fassung (nach Anpassungen durch Jahressteuergesetz 2022 und Wachstumschancengesetz 2024 sowie BMF-Anwendungsschreiben vom 21. Mai 2025). Hier die detaillierte Erklärung:
1. Höhe und Zeitraum der Sonderabschreibung
- Jährlich bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage.
- Im Jahr der Anschaffung/Herstellung + in den folgenden drei Jahren → insgesamt 4 Jahre.
- Maximal 20 % der Bemessungsgrundlage insgesamt.
- Zusätzlich zur normalen AfA:
- Lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG): 3 % p.a. für Neubauten ab 2023.
- Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG): 5 % vom Restbuchwert (kombinierbar mit § 7b!).
- Effektiv möglich: Bis zu 10 % Abschreibung im ersten Jahr (5 % degressiv + 5 % Sonder-AfA) + weitere hohe Sätze in den Folgejahren.
2. Förderfähige Bemessungsgrundlage (maximal abschreibungsfähig)
- Maximal 4.000 € pro m² Wohnfläche (seit Wachstumschancengesetz erhöht; früher 2.000–2.500 €).
- Gesamtkostenobergrenze des Gebäudes: 5.200 € pro m² Wohnfläche (darüber keine Förderung).
- Nur Gebäudekosten zählen (Grundstücksanteil bleibt außen vor).
- Die Sonder-AfA wird nur auf diesen gedeckelten Betrag gewährt.
3. Wichtigste Voraussetzungen (Stand 2026)
- Neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen (§ 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG):
- Durch Baumaßnahme muss der Wohnungsbestand vermehrt werden (kein reiner Ersatzneubau!).
- BFH-Urteil 2025 (IX R 24/24): Keine Förderung bei Abriss + Neubau auf demselben Grundstück, wenn nur eine bestehende Wohnung ersetzt wird.
- Bauantrag / Bauanzeige:
- Nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (verlängert durch Wachstumschancengesetz).
- Energie- & Nachhaltigkeitsstandard (für Projekte ab 2023):
- Gebäude muss Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH) erfüllen.
- Nachweis durch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – zertifiziertes System für Klimaschutz, Ressourcenschonung etc.
- Nutzung:
- Ausschließlich zur Vermietung zu Wohnzwecken (fremde Wohnzwecke).
- Mindestens 10 Jahre Vermietungspflicht (ab Anschaffung/Herstellung).
- Keine Mietpreisbindung mehr erforderlich (früher teilweise ja).
- Erweiterung 2025: Gilt auch für abgeschlossene Wohneinheiten in Seniorenheimen oder betreutem Wohnen (mit integrierter Gemeinschaftsküche).
4. Kombination mit anderen Abschreibungen
- Ja, kombinierbar mit degressiver AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) – das ist eine der großen Verbesserungen seit 2024/2025.
- Auch mit KfW-Förderungen möglich (kein Ausschluss).
5. Wichtige Einschränkungen & Risiken
- Keine Förderung bei:
- Ersatzneubau ohne Netto-Mehrwohnungen (BFH-Rechtsprechung).
- Überschreitung der Kostengrenzen (5.200 €/m² gesamt, 4.000 €/m² Bemessung).
- Vorzeitiger Verkauf oder unentgeltliche Übertragung (außer Erbfolge) innerhalb der 10 Jahre → Rückgängigmachung & Nachzahlung.
- De-minimis-Regelung: Beihilfeprüfung (EU-Recht) – meist unproblematisch für Privatpersonen.
- Letztmalige Inanspruchnahme: Für den ersten Förderzeitraum bis Ende 2026 (je nach Baujahr).
6. Praktisches Beispiel (für ein Leipzig-Neubau-Projekt 2026)
- Wohnung 80 m², förderfähige Kosten 4.000 €/m² → Bemessungsgrundlage 320.000 €.
- Sonder-AfA: 5 % p.a. = 16.000 €/Jahr → 4 Jahre = 64.000 € zusätzlich abschreibbar.
- Degressive AfA 5 % vom Restbuchwert + lineare 3 % möglich → sehr hoher Steuerhebel in den ersten Jahren.
- Bei 42 % Steuersatz: Bis zu ca. 26.880 € Steuerersparnis im ersten Jahr (nur aus AfA/Sonder-AfA).
Zusammenfassung: § 7b EStG ist aktuell (2026) eine der attraktivsten Förderungen für Neubau-Kapitalanlagen in Deutschland – besonders wenn QNG-zertifiziert und mit degressiver AfA kombiniert. Die Voraussetzungen sind streng (Nachhaltigkeit, Kostengrenze, echte Neuschaffung von Wohnraum), aber bei Einhaltung extrem lohnend.





















































