Neubauwohnungen vs. Denkmalimmobilien: Steuerliche Vorteile im Vergleich

Die Entscheidung zwischen einer Neubauwohnung und einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage hängt stark von den steuerlichen Förderungen und den individuellen Zielen ab. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede, die steuerlichen Auswirkungen und Beispielrechnungen anschaulich dargestellt. Neubauwohnungen sind im Vergleich zur Denkmalsanierung bei der Herstellung "günstiger", deshalb ist die Denkmalimmobilie entsprechend höher steuerlich begünstigt.
1. Grundlegende Unterschiede

2. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Neubauwohnung
- Degressive AfA: 5% auf die Herstellungskosten, jährlich vom Restwert, für Bauanträge zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029
Denkmalimmobilie
- Denkmal-AfA: Für vermietete Objekte können 100% der Sanierungskosten abgeschrieben werden – 8 Jahre lang je 9%, danach 4 Jahre je 7%
3. Beispielrechnungen
Beispiel 1: Neubauwohnung
- Kaufpreis: 300.000 €
- Herstellungskosten (80 %): 240.000 €
- Degressive AfA: 5 % jährlich auf Restwert
Herstellungskosten-Anteil: In der Regel ca. 80 % des Kaufpreises (Rest: Grundstück, nicht abschreibbar).
Zusätzliche Sonder-AfA: Unter bestimmten Bedingungen weitere 5 % pro Jahr für 4 Jahre möglich, sofern Effizienzhaus 40/QNG-Standard erfüllt wird, Sanierungsanteil: meist 60–80 % des Kaufpreises, im Beispiel
70 %. Gebäudeanteil: Zusätzlich zur Denkmal-AfA kann der Gebäudeanteil linear abgeschrieben werden
(meist 2–3% pro Jahr, je nach Baujahr). Nach 6-8 Jahren kann der Wechsel in die lineare-AfA lukrativer sein, hierzu sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

- Summe nach 6 Jahren: ca. 62.000 € abgeschrieben.
Beispiel 2: Denkmalimmobilie
- Kaufpreis: 300.000 €
- Sanierungsanteil (70%): 210.000 €
- Denkmal-AfA: 8 Jahre je 9% (18.900 €/Jahr), 4 Jahre je 7% (14.700 €/Jahr)

- Summe nach 12 Jahren: 210.000 € (100 % des Sanierungsanteils).
4. Steuerliche Auswirkungen und Fazit
- Neubauwohnungen bieten durch die neue degressive AfA eine attraktive, schnelle Abschreibungsmöglichkeit, die die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt. Die Förderung ist jedoch auf die Herstellungskosten begrenzt und der Grundstücksanteil bleibt außen vor. Der Quadratmeterpreis ist meist "günstiger" als bei Sanierungsobjekten.
- Denkmalimmobilien sind steuerlich besonders attraktiv, wenn der Sanierungsanteil hoch ist. Hier kann der Investor einen Großteil des Kaufpreises über die Denkmal-AfA steuermindernd geltend machen – das ist oft deutlich mehr als bei Neubauwohnungen. Allerdings ist der Kaufpreis pro m² größtenteils höher und die Investition an bestimmte Auflagen gebunden.
Kurz gesagt:
- Denkmalimmobilien bieten für Anleger mit hoher Steuerlast oft die größeren steuerlichen Vorteile, insbesondere bei hohem Sanierungsanteil.
- Neubauwohnungen sind steuerlich ebenfalls attraktiv, aber die Abschreibungsbasis ist meist geringer.
Hinweise
- Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und weiteren Faktoren ab.
- Die steuerlichen Regelungen können sich ändern; eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert. Der Beitrag dienst als Übersicht über die Möglichkeiten, ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung.









































