❄️ Winterdienst: Pflichten von Eigentümern, Vermietern und Mietern

❄️ Winterdienst: Pflichten von Eigentümern, Vermietern und Mietern
Eigentümer, Vermieter und Mieter haben im Winter konkrete rechtliche Pflichten. Wer sie kennt und sauber regelt, kann Unfälle vermeiden, Haftungsrisiken reduzieren und Ärger mit Versicherungen vorbeugen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Verkehrssicherungspflicht, kommunale Satzungen und klare Regelungen im Mietvertrag.
⚖️ Rechtsgrundlagen auf einen Blick
- Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle eröffnet (z. B. Grundstück, Gehweg), muss zumutbare Maßnahmen treffen, um Schäden zu verhindern (§ 823 BGB).
- Mietrecht: Der Vermieter schuldet dem Mieter ein sicheres Mietobjekt (§ 535 BGB). Bei Pflichtverletzungen kommen zusätzlich Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB in Betracht.
- Betriebskosten: Kosten für den Winterdienst sind umlagefähig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden und unter § 2 BetrKV fallen.
- Kommunale Straßenreinigungssatzungen:
Sie regeln im Detail, wer, wann und wo räumen und streuen muss (Zeiten, Flächen, Breiten, Streumittel).
🏠 Wer ist grundsätzlich zuständig?
- Ausgangspunkt ist immer der Grundstückseigentümer bzw. Vermieter, nicht der Mieter.
- Gemeinden können ihre Winterdienstpflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger (Eigentümer) übertragen.
- Eigentümer bzw. Vermieter können die Pflicht vertraglich delegieren – an Mieter oder Dienstleister –, bleiben aber kontroll- und überwachungspflichtig.
👷 Pflichten von Eigentümern und Vermietern
1️⃣ Räum- und Streupflicht organisieren
- Sicherzustellen ist, dass Gehwege, Hauseingänge sowie Wege zu Mülltonnen, Garagen und Stellplätzen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und gestreut werden.
- Wer nicht selbst räumt, muss die Pflicht rechtssicher übertragen: entweder per Mietvertrag oder durch Beauftragung eines professionellen Winterdienstes.
2️⃣ Zeiten, Flächen und Mindestbreiten beachten
- Üblich sind Räumzeiten werktags ca. 7–20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr – maßgeblich ist die jeweilige kommunale Satzung.
- Gehwege müssen meist mindestens 1 m, Nebenwege etwa 0,5 m breit geräumt werden.
3️⃣ Kontrolle bei Delegation nicht vergessen
- Wird der Winterdienst auf Mieter übertragen, muss dies klar und eindeutig im Mietvertrag geregelt sein; eine Hausordnung allein genügt nicht.
- Auch bei einem externen Dienstleister bleibt der Eigentümer überwachungspflichtig. Regelmäßige Kontrollen und idealerweise eine Dokumentation sind erforderlich.
✅ Handlungsempfehlung für Vermieter/Eigentümer:
- Kommunale Satzung prüfen (Zeiten, Flächen, Streumittel).
- Winterdienstvertrag oder klare Mietvertragsklauseln mit Aufgabenplan erstellen.
- Verantwortlichkeiten im Haus aushängen und eine einfache Kontrollroutine (z. B. Protokoll) einführen.
🧤 Pflichten von Mietern
1️⃣ Nur bei vertraglicher Vereinbarung
- Mieter müssen nur dann räumen und streuen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde; eine bloße Hausordnung reicht nicht.
- Ein „Gewohnheitsrecht“ (z. B. Erdgeschossmieter räumen immer) gibt es nicht.
2️⃣ Klare Zuständigkeiten und Vertretung
- In Mehrfamilienhäusern müssen Zuständigkeiten eindeutig geregelt sein (z. B. Räumplan mit Wochen- oder Tagesaufteilung).
- Bei Krankheit, Urlaub oder beruflicher Abwesenheit muss der Mieter selbst für eine Vertretung sorgen.
3️⃣ Sorgfältige Durchführung
- Es muss zu den festgelegten Zeiten geräumt und gestreut werden; bei erneutem Schneefall ist nachzubessern.
- Sind Mieter per Vertrag zum Winterdienst verpflichtet, haben sie Anspruch auf Bereitstellung von Geräten und Streumitteln durch den Vermieter.
✅ Handlungsempfehlung für Mieter:
- Mietvertrag prüfen: Winterdienstklausel, Flächen, Zeiten?
- Räumplan beachten und eigene Termine fest einplanen.
- Bei Problemen oder Verhinderung frühzeitig informieren und Ersatz organisieren.
🧂 Streumittel & 🧊 Dachlawinen – besondere Gefahren
- Viele Gemeinden verbieten oder beschränken Streusalz. Meist zulässig sind Sand, Splitt oder Granulat – ein Blick in die örtliche Satzung ist zwingend erforderlich.
- Dachlawinen und Eiszapfen: Bei erkennbarer Gefahr müssen Eigentümer absperren, warnen oder beseitigen. Unterlassungen können zu einer Haftung nach § 823 BGB führen.
✅ Handlungsempfehlung für Eigentümer:
- Nur zugelassene Streumittel verwenden und Vorräte rechtzeitig anlegen.
- Dächer nach starkem Schneefall kontrollieren und bei Gefahr Fachbetriebe beauftragen.
✅ Hinweis:
Wer Zuständigkeiten klar regelt, Pflichten dokumentiert und kommunale Vorgaben beachtet, reduziert sein Haftungsrisiko erheblich – und sorgt dafür, dass der Winter keine juristische Rutschpartie wird ❄️⚖️
⚠️ Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder kommunale Satzungen können zu Abweichungen führen.
Vor konkreten Maßnahmen wird ausdrücklich empfohlen, fachkundigen Rat (z. B. Rechtsanwalt) einzuholen und die örtlich geltenden Vorschriften zu prüfen.





















































