Mieterhöhung – was gilt rechtlich und worauf Mieter & Vermieter achten sollten

Viele Mieter stehen irgendwann vor der Situation, dass der Vermieter eine höhere Miete verlangt. Doch nicht jede Ankündigung ist automatisch wirksam – und längst nicht jede Mieterhöhung muss akzeptiert werden. Wer seine Rechte kennt, kann besser reagieren.
Formvorschriften: Ohne schriftliche Mitteilung geht nichts
Ein Anruf, eine WhatsApp-Nachricht oder eine beiläufige Mitteilung sind rechtlich nicht ausreichend. Mieterhöhungen müssen in Textform, also schriftlich per Brief oder E-Mail, erfolgen. Wichtig: Die Mitteilung muss an alle Mieter gerichtet sein, die den Mietvertrag unterzeichnet haben. Und nur wenn alle zustimmen, kann die Mieterhöhung wirksam werden – es sei denn, es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Ausnahme.
Vertraglich vereinbarte Erhöhungen: Staffelmiete & Indexmiete
Manche Mietverträge sehen von vornherein regelmäßige Mieterhöhungen vor. Hier gibt es zwei verbreitete Modelle:
Staffelmietvertrag (§ 557a BGB): Hier steigt die Miete automatisch in vorher festgelegten Abständen und um klar definierte Beträge. Zwischen den einzelnen Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Weitere Mieterhöhungen – etwa wegen Vergleichsmiete oder Modernisierung – sind während der Laufzeit ausgeschlossen.
Indexmietvertrag (§ 557b BGB) in diesem Fall orientiert sich die Miete an der allgemeinen Preisentwicklung in Deutschland. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Auch hier muss eine Erhöhung schriftlich angekündigt werden, mindestens zwölf Monate Abstand zur letzten Erhöhung sind Pflicht. Zudem darf ein Kündigungsausschluss maximal vier Jahre betragen.
Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Ein häufiger Grund für Mieterhöhungen ist die Anpassung an das örtliche Mietniveau. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 558 BGB. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Mieterhöhung muss schriftlich und nachvollziehbar erfolgen – z. B. unter Verweis auf den aktuellen Mietspiegel, auf drei vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
- Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
- Die Kappungsgrenze gilt: In drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 %, in manchen Regionen sogar nur 15 %, steigen.
- Die neue Miete ist erst ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens fällig.
Mieter haben nach Zugang zwei Monate Zeit, um die Mieterhöhung zu prüfen und ggf. zuzustimmen. Eine stillschweigende Zustimmung liegt dann vor, wenn die höhere Miete gezahlt wird. Wird nicht zugestimmt, kann der Vermieter Klage auf Zustimmung einreichen.
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungen (nicht zu verwechseln mit Instandsetzungen) ermöglichen dem Vermieter eine gesonderte Mieterhöhung. Voraussetzung ist, dass es sich um wert erhöhende oder energiesparende Maßnahmen handelt, wie z. B.:
- Wärmedämmung der Fassade
- Austausch von Fenstern
- Einbau einer modernen Heizungsanlage
Wichtig:
- Die Maßnahme muss mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden.
- Das Schreiben muss Art, Umfang, Dauer und Grund der Arbeiten sowie die voraussichtliche Mieterhöhung enthalten.
- Nach Abschluss der Maßnahme muss der Vermieter die tatsächliche Mieterhöhung erneut schriftlich mitteilen.
Erlaubt ist eine Umlage von bis zu 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete. Allerdings gilt auch hier eine Begrenzung: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete um maximal 3 €/m² steigen – bei Mieten unter 7 €/m² sogar nur um 2 €/m².
Ein Härtefall (§ 559 Abs. 4 BGB) kann vorliegen, wenn die finanzielle Belastung für den Mieter unzumutbar ist – etwa bei geringem Einkommen, hohem Alter oder bereits angespannter Wohnsituation. In solchen Fällen ist Widerspruch möglich. Zusätzlich steht Mietern ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 555e BGB bzw. § 561 BGB).
Fazit: Nicht jede Mieterhöhung ist wirksam
Ob Vergleichsmiete, Indexvertrag oder Modernisierung – Mieterhöhungen unterliegen klaren Regeln. Wichtig ist, dass Mieter sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern die Erhöhung in Ruhe prüfen – ggf. mit juristischer Beratung. Besonders die Einhaltung der Formvorschriften, Fristen und gesetzlichen Grenzen sind entscheidend dafür, ob eine Mieterhöhung überhaupt gültig ist.









































