Immobilieninvestitionen bieten zahlreiche Möglichkeiten um Steuern zu sparen!

Neubauwohnungen und die 5% degressive AfA:
Seit dem 1. April 2024 können Investoren in Deutschland bei Neubauwohnungen von einer degressiven Abschreibung profitieren. Die neue Regelung erlaubt eine 5% degressive Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Neubauwohnungen, was eine schnellere Steuerentlastung ermöglicht.
- Degressive AfA: Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die Jahre verteilt werden, ermöglicht die degressive Abschreibung eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren der Nutzungsdauer. Dies führt zu höheren Steuerersparnissen in der Anfangsphase der Investition.
- Beispiel: Bei einer Neubauwohnung mit Anschaffungskosten von 200.000 Euro und einer degressiven AfA von 5% könnten im ersten Jahr bis zu 10.000 Euro abgeschrieben werden. Die genaue Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Vermietete Bestandswohnungen und die 2% lineare Abschreibung:
Für vermietete Bestandswohnungen gilt die lineare Abschreibung von 2% pro Jahr über 50 Jahre. Diese Methode verteilt die Abschreibungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer.
- Lineare AfA: Die lineare Abschreibung ist über lange Zeiträume planbar und bietet konstante Steuerentlastungen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro für eine vermietete Bestandswohnung können jährlich 6.000 Euro abgeschrieben werden.
- Beispiel: Über die gesamte Nutzungsdauer von 50 Jahren können 300.000 Euro vollständig abgeschrieben werden, was bei einem Steuersatz von 30% eine Steuerersparnis von 90.000 Euro bedeutet.
↳Gutachten zur AfA-Restlaufzeitreduzierung:
Zusätzliche Gutachten zur AfA-Restlaufzeitreduzierung können den steuerlichen Vorteil weiter steigern. Solche Gutachten bewerten die verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie oder einzelner Gebäudeteile neu und ermöglichen es, die Abschreibung entsprechend anzupassen.
- Restlaufzeitreduzierung: Ein Gutachten kann die Nutzungsdauer einer Immobilie kürzer ansetzen als die gesetzliche Standard-Nutzungsdauer, was die jährliche Abschreibung erhöht.
- Beispiel: Ein Gutachten stellt fest, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudeteils nur noch 20 Jahre beträgt, wodurch die jährliche Abschreibung erhöht werden kann.
Denkmalimmobilien und Denkmal-AfA:
Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es besondere steuerliche Vergünstigungen durch die Denkmal-AfA. Diese ermöglicht es Investoren, die Renovierungskosten und die Anschaffungskosten besonders steuermindernd abzuschreiben.
- Denkmal-AfA: Investoren können 9% der Sanierungskosten im Jahr der Sanierung und in den folgenden 9 Jahren jeweils 7% absetzen. Dies gilt für umfassende Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude.
- Beispiel: Bei Sanierungskosten von 100.000 Euro können im ersten Jahr bis zu 9.000 Euro und in den folgenden 9 Jahren jeweils bis zu 7.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Sanierungsobjekte und Sonder-AfA:
Sanierungsobjekte, die umfassend renoviert oder modernisiert werden, können von der Sonder-AfA profitieren. Diese Regelung erlaubt zusätzliche Abschreibungen für die Kosten der Sanierung.
- Sonder-AfA: Für Sanierungsmaßnahmen können Investoren 20% der Kosten im Jahr der Sanierung und in den folgenden 3 Jahren jeweils 10% absetzen.
Beispiel: Bei Sanierungskosten von 50.000 Euro können im Jahr der Sanierung 10.000 Euro und in den folgenden 3 Jahren jeweils 5.000 Euro als Sonderabschreibungen geltend gemacht werden.
Fazit:
Immobilieninvestitionen bieten durch verschiedene Abschreibungsmethoden und steuerliche Vergünstigungen zahlreiche Möglichkeiten, gezahlte Steuern zurückzuholen oder zu sparen. Die Wahl der richtigen Strategie hängt von der Art der Immobilie und der spezifischen Investitionsstrategie ab. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Immobilienexperten beraten zu lassen, um die optimalen steuerlichen Vorteile zu nutzen und alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen.









































