Gefahr für das Aktiendepot: Rettungsübernahmegesetz - RettungsG

Das Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG) ist eine gesetzliche Regelung, die in Krisenzeiten eingeführt werden kann, um Unternehmen, die systemrelevant für die Stabilität des Finanzmarktes sind, vor der Insolvenz zu bewahren. Dieses Gesetz ermöglicht dem Staat, finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um solche Unternehmen zu stabilisieren. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise Kapitalhilfen, Garantien oder auch der Erwerb von Unternehmensanteilen durch den Staat.
Hauptziele des Rettungsübernahmegesetzes:
- Stabilisierung des Finanzmarktes: Das Gesetz zielt darauf ab, den Finanzmarkt vor den Auswirkungen einer Insolvenz von großen, systemrelevanten Unternehmen zu schützen, die negative Kettenreaktionen auslösen könnten.
- Schutz der Gesamtwirtschaft: Durch die Unterstützung von Unternehmen, die für die nationale und internationale Wirtschaft von Bedeutung sind, soll das Gesetz dazu beitragen, weitreichende wirtschaftliche Schäden abzuwenden.
- Sicherung von Arbeitsplätzen: Indem das Gesetz Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt, sollen Arbeitsplätze in diesen Unternehmen gesichert werden.
Enteignung von Aktien:
Ein besonders umstrittener Aspekt des RettungsG ist die Möglichkeit der Enteignung von Aktien. Dies bedeutet, dass der Staat in extremen Fällen die Eigentumsrechte von Aktionären beschränken oder entziehen kann, um eine Stabilisierung des betroffenen Unternehmens zu gewährleisten.
- Rechtsgrundlage: Die Enteignung von Aktien erfolgt auf Grundlage des Grundgesetzes, das in Artikel 14 die Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine solche Enteignung muss durch ein Gesetz geregelt sein und es muss eine Entschädigung für die enteigneten Aktionäre vorgesehen werden.
- Voraussetzungen: Die Enteignung wird in der Regel nur dann in Betracht gezogen, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens nicht ausreichen und die Insolvenz eine ernsthafte Gefahr für die Finanzmarktstabilität darstellt.
- Entschädigung: Das Gesetz sieht vor, dass die enteigneten Aktionäre eine angemessene Entschädigung erhalten, die sich in der Regel am Marktwert der enteigneten Aktien orientiert. Diese Entschädigung kann jedoch auch niedriger ausfallen, insbesondere wenn der Marktwert durch die Krise stark gefallen ist.
Das Rettungsübernahmegesetz ist somit ein Instrument, das dem Staat in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in private Eigentumsrechte einräumt, um die Stabilität des Finanzmarktes und der Gesamtwirtschaft zu sichern. Die Enteignung von Aktien stellt dabei eine ultima ratio dar, die nur unter strengen Bedingungen und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angewendet werden darf.
Das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/rettungsg/BJNR072900009.html









































