Die Rente lügt nicht: Die Immobilie als Altersvorsorge

Die Immobilie als Altersvorsorge: Was der Staat tun müsste – und warum er es nicht tut
Teil 3 der Serie über echte Reformen. Nach Rente und Kapitalvorsorge: der unbequeme Blick auf Wohneigentum, degressive AfA und die 20 Jahre alte politische Fehlentscheidung, die bis heute nachwirkt.
Die ehrlichste Form der Altersvorsorge
Es gibt eine Altersvorsorge, die in Deutschland seit Jahrzehnten funktioniert, ohne dass der Staat sie kaputtreformiert hat: das lastenfreie Eigenheim. Wer mit 67 Jahren mietfrei in einer abbezahlten Immobilie wohnt, braucht monatlich strukturell weniger als jemand, der 800, 1.000 oder 1.200 Euro Miete zahlt. Das ist keine Finanztheorie. Das ist Arithmetik.
Und trotzdem behandelt der deutsche Staat das Eigenheim steuerlich wie ein Luxusprodukt, das man sich ohne staatliche Hilfe selbst leisten soll – während er gleichzeitig dasselbe Eigenheim, sobald es vermietet wird, mit einer ganzen Palette an Abschreibungsmöglichkeiten belohnt.
Diese strukturelle Schizophrenie hat einen Namen: die Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006.
Der Sündenfall 2006: Wie Gerhard Schröder die Eigentumsförderung beerdigte
Die Eigenheimzulage förderte bis Ende 2005 die Bildung von selbst genutztem Wohnungseigentum. Im Jahr 2004 wurden dafür rund 11,4 Milliarden Euro aufgewendet. Seit dem 1. Januar 2006 wird sie für neue Fälle nicht mehr gewährt.
Die offizielle Begründung damals: zu teuer, zu ineffizient, zu viele Mitnahmeeffekte. Kritiker bemängelten, dass trotz der Förderung die Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich relativ niedrig blieb.
Was dabei verschwiegen wurde: Das Argument „die Leute hätten eh gebaut" stimmt strukturell nicht für mittlere und untere Einkommensschichten. Die Eigenheimzulage war für viele Familien der entscheidende Hebel, der eine Finanzierung erst tragbar machte. Die Abschaffung traf nicht die Besserverdienenden, die sich ein Haus ohnehin leisten können – sie traf den Facharbeiter mit zwei Kindern, den Erzieher, die Krankenschwester.
Seither gilt: Im deutschen Steuersystem ist es grundsätzlich nicht möglich, die Kosten für den Erwerb oder Bau eines Eigenheims von der Steuer abzusetzen, wenn die Immobilie rein privat genutzt wird. Weder der Kaufpreis noch die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Das ist eine politische Entscheidung. Keine naturgegebene Tatsache. Und es ist die falsche.
Die perfekte Ungerechtigkeit: Vermieter vs. Eigennutzer
Hier liegt der eigentliche Skandal – nicht dramatisch, aber strukturell tief verwurzelt.
Wer eine Wohnung kauft und vermietet, kann die Gebäudekosten über Jahrzehnte steuerlich abschreiben. Die degressive AfA erlaubt es, im ersten Jahr fünf Prozent der Investitionssumme abzuschreiben, in den folgenden Jahren jeweils fünf Prozent des verbleibenden Buchwerts. Dazu kommen die Schuldzinsen als Werbungskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen – alles absetzbar.
Wer dieselbe Wohnung kauft und selbst einzieht: nichts. Kein Cent absetzbar. Grunderwerbsteuer weg, Notarkosten weg, Maklerkosten weg – alles privat, alles aus dem Netto.
Der Staat subventioniert also strukturell die Kapitalanlageimmobilie gegenüber dem Eigenheim. In einem Land, das eine Wohneigentumsquote von unter 50 Prozent hat – eine der niedrigsten in ganz Europa – ist das nicht nur ungerecht, sondern wirtschaftlich irrational.
Die degressive AfA: Richtige Richtung, falscher Satz
Immerhin: Es gibt Bewegung. Seit März 2024 kann für neu errichtete Wohngebäude, mit deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde, eine degressive AfA in Höhe von fünf Prozent des jeweiligen Restbuchwerts in Anspruch genommen werden.
Das ist besser als nichts. In der Praxis bedeutet das: Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42 Prozent entstehen im ersten Jahr über die AfA Steuerrückerstattungen von über 800 Euro monatlich. Für Kapitalanleger in hohen Einkommensklassen ist das ein echter Hebel.
Aber fünf Prozent sind zu wenig. Und der Zeitraum ist zu kurz.
Was Deutschland braucht, ist eine degressive AfA von 10 Prozent auf Wohnimmobilien – dauerhaft, nicht befristet bis 2029.
Die Begründung ist simpel: Bei beweglichen Wirtschaftsgütern für Unternehmen hat der Staat eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent eingeführt, um Investitionsanreize zu setzen. Eine Maschine für den Maschinenbauer: 30 Prozent. Eine Wohnung für die Bevölkerung: fünf Prozent. Das ist keine kohärente Steuerpolitik. Das ist politisches Klienteldenken.
Mit 10 Prozent degressiver AfA auf Wohnimmobilien würden Investoren in der kritischen Frühphase eines Projekts – genau dann, wenn die Finanzierungsbelastung am höchsten ist – eine deutlich spürbarere Steuerentlastung erhalten. Das würde Neubauprojekte rechnen lassen, die heute an der Wirtschaftlichkeitsgrenze scheitern. Weniger Projekte in den Schubladen. Mehr Wohnungen auf dem Markt.
Das Eigenheim steuerlich absetzbar machen: Keine Sozialromantik, sondern Systemlogik
Jetzt zum wirklich unbequemen Teil.
Das selbst genutzte Eigenheim sollte steuerlich absetzbar sein. Zumindest in relevanten Teilen.
Konkret: Die Zinsen auf das Eigenheimfinanzierungsdarlehen sollten – analog zum Vermieter – als Sonderausgaben absetzbar sein, begrenzt auf einen vernünftigen Höchstbetrag. Oder alternativ: eine wiedereingeführte, modernisierte Eigenheimzulage als direkter Zuschuss – progressionsunabhängig, damit sie tatsächlich den Mittelstand erreicht und nicht nur Besserverdienende, die vom Sonderausgabenabzug am stärksten profitieren.
Die Kritik an der alten Eigenheimzulage – Mitnahmeeffekte, Kostenexplosion – ist berechtigt. Aber sie ist kein Argument gegen das Konzept, sondern gegen schlechte Ausgestaltung. Eine neu konzipierte Förderung könnte:
Erstens auf Einkommensgrenzen setzen, die realistische Mittelstandshaushalte treffen – also Haushalte zwischen 40.000 und 100.000 Euro Jahreseinkommen, nicht die Spitzenverdienenden.
Zweitens an echte Nutzungsdauer gebunden sein: mindestens zehn Jahre Selbstnutzung als Bedingung, um kurzfristige Mitnahme zu verhindern.
Drittens mit energetischen Mindeststandards verknüpft sein – wer fördert, lenkt Investitionen in die richtige Richtung.
Das Ergebnis: Familien, die heute an 3,5 Prozent Zinsen auf eine 500.000-Euro-Finanzierung zahlen, haben 17.500 Euro jährliche Zinslast. Davon nichts absetzen zu können, während der Vermieter nebenan seine Zinsen vollständig als Werbungskosten deklariert – das ist keine neutrale Steuerpolitik. Das ist eine aktive Entscheidung gegen Wohneigentum.
Die Altersvorsorge-Trias: Was zusammengehört
Wer die drei vorangegangenen Artikel dieser Serie gelesen hat, sieht das Bild jetzt vollständig:
Die gesetzliche Rente wird zur Basisabsicherung – Merz hat recht. Kapitalgedeckte private Vorsorge mit echten steuerlichen Anreizen wird dringend gebraucht. Und das lastenfreie Eigenheim ist die dritte Säule, die dem deutschen Rentner das gibt, was keine Rente der Welt garantieren kann: Unabhängigkeit von Mietmärkten, die er nicht kontrolliert.
Diese drei Säulen stehen aber nur dann, wenn der Staat nicht strukturell zwei von ihnen unterfinanziert und die dritte durch fehlgeleitete Steuerpolitik aushöhlt.
Konkret heißt das:
Die degressive AfA auf 10 Prozent erhöhen – nicht befristet, sondern als dauerhaftes Signal für Wohnungsneubauinvestitionen. Kombiniert mit der bestehenden §7b-Sonderabschreibung entstehen in den ersten Jahren Abschreibungsquoten, die Projekte rechnen lassen, die heute auf dem Papier scheitern.
Das Eigenheim steuerlich einbeziehen – durch absetzbare Finanzierungszinsen oder eine modernisierte, zielgenaue Förderung für Mittelstandshaushalte. Nicht als Subvention, sondern als Gleichstellung mit dem Kapitalanleger, der dieselbe Immobilie nebenan für sich rechnet.
Die Spekulationsfrist auf Eigenheime weiter flexibilisieren und Anreize schaffen, dass Eigenheime im Generationenwechsel nicht aus dem Markt verschwinden, sondern gezielt an Nachfolgegenerationen weitergegeben werden können.
Was Merz stattdessen macht - Nichts davon steht auf der Agenda.
Das Sondervermögen fließt, wie gezeigt, nicht dort hin, wo es versprochen wurde. Die Rentenkommission tagt. Die AfA bleibt bei fünf Prozent und läuft 2029 aus. Eine Eigenheimförderung ist politisch nicht in Sicht.
Der Mann, der beim Bankenempfang sagt, die Rente reiche nicht mehr, und bei dem nun alle auf Taten warten, lässt die Architektur für echte Eigenverantwortung ungebaut.
Eigenverantwortung ohne Werkzeuge ist kein politisches Programm. Es ist eine Schuldzuweisung.
Wer heute in eine Wohnung oder ein Haus investiert – ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – sollte das mit einem klaren Blick auf die aktuell verfügbaren steuerlichen Instrumente und deren Befristung tun. Die degressive AfA läuft bis 2029. Die §7b-Sonderabschreibung ebenfalls. Das Zeitfenster für die Kombination beider ist offen – aber endlich. Wer wartet, bis der nächste Kanzler die Reform ankündigt und nicht liefert, wartet möglicherweise sehr lange.
Dieser Beitrag ist Teil einer Serie zu privatem Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Die Informationen sind keine steuerliche Beratung. Wer konkrete Investitionsentscheidungen trifft, sollte das mit einem unabhängigen Steuerberater und Finanzierungsexperten abstimmen.




















































