Rückabwicklung des „Heizungsgesetzes“: Was bedeutet das für Eigentümer, Investoren und Mieter?

Rückabwicklung des „Heizungsgesetzes“:
Was bedeutet das konkret für Eigentümer, Investoren und Mieter?
Die geplante Reform des sogenannten „Heizungsgesetzes“ bedeutet im Kern:
Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin zulässig – ergänzt durch Förderprogramme und langfristige Klimaziele.
Damit verschiebt sich der Fokus von einer starren Technologie-Vorgabe hin zu mehr Wahlfreiheit und marktwirtschaftlichen Anreizen.
1. Ausgangslage: Was war das ursprüngliche Heizungsgesetz?
Grundlage war das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 01.01.2024 schrittweise in Kraft trat.
Zentrale Inhalte des ursprünglichen GEG:
- 65-Prozent-Regel:
Neue Heizungen sollten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (z. B. Wärmepumpen, Biomasse, Hybrid-Systeme). - Gestaffelte Einführung:
- Neubaugebiete: Pflicht ab 2024
- Bestandsgebäude: Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028 – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung
- Langfristiges Ziel:
Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045.
Die politische Intention war eindeutig: Beschleunigung der Wärmewende durch klare regulatorische Vorgaben.
2. Was ändert die neue Bundesregierung konkret?
SPD und Union haben sich auf ein neues „Gesetz zur Modernisierung von Gebäuden“ geeinigt, das zentrale Punkte des bisherigen Heizungsgesetzes ersetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
✔ Wegfall der 65-Prozent-Pflicht
Es gibt künftig keine verpflichtende Mindestquote für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen.
✔ Alle Heizungsarten bleiben zulässig
Auch neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin installiert werden – grundsätzlich ohne starres Auslaufdatum.
✔ Einführung der „Biotreppe“
Statt einer Gerätevorgabe soll künftig der Anteil erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Biomethan, synthetische Energieträger) schrittweise steigen.
Ab 2029 ist eine zunehmende Beimischung vorgesehen.
✔ Förderprogramme bleiben bestehen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – insbesondere für Wärmepumpen und energetische Sanierungen – soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden.
Fazit: Regulierung wird reduziert, Anreize bleiben erhalten.
3. Bedeutung für Immobilieneigentümer
Für Eigentümer bedeutet die Reform vor allem: mehr technologische Freiheit und geringerer politischer Druck.
3.1 Investitionssicherheit
- Kein Zwang mehr zum sofortigen Umstieg auf 65 % erneuerbare Systeme.
- Modernisierungen können stärker wirtschaftlich kalkuliert werden.
- Sanierungen lassen sich strategisch planen statt unter Zeitdruck durchführen.
3.2 Planbarkeit im Bestand
- Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden.
- Keine unmittelbare Austauschpflicht bei fehlender kommunaler Wärmeplanung.
- Schrittweise Modernisierung wird möglich:
- Dämmung
- Heizungsoptimierung
- spätere Hybrid- oder Wärmepumpenlösung
3.3 Förderkulisse bleibt attraktiv
- Zuschüsse für Wärmepumpen bleiben bestehen.
- Sanierungen können freiwillig und mit Förderung umgesetzt werden.
- Kombination aus Modernisierung + Steueroptimierung bleibt möglich.
3.4 Langfristige Kostenrisiken beachten
Mehr Freiheit bedeutet nicht automatisch geringere Risiken:
- Steigende CO₂-Preise können fossile Heizungen verteuern.
- Die „Biotreppe“ kann zu höheren Brennstoffkosten führen.
- Energetisch ineffiziente Gebäude verlieren langfristig Marktwert.
Strategischer Punkt: Die rechtliche Zulässigkeit ersetzt nicht die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.
4. Bedeutung für Mieter
Für Mieter verschiebt sich der Schwerpunkt von Umrüstungszwang hin zu Kostenentwicklung und Schutzmechanismen.
Kurzfristig:
- Weniger Druck auf Modernisierungsumlagen.
- Geringeres Risiko sprunghafter Mietsteigerungen durch erzwungene Heizungswechsel.
Mittelfristig:
- Heizkosten hängen stärker von Energiepreisen und CO₂-Abgaben ab.
- Gebäude mit ineffizienter Heiztechnik könnten höhere Nebenkosten verursachen.
Wohnqualitäts-Aspekt:
Moderne Heizsysteme erhöhen:
- Komfort
- Energieeffizienz
- Marktattraktivität
- Vermietbarkeit
Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt moderne Technik ein Wettbewerbsvorteil.
5. Vorteile der Reform
Viele Verbände bezeichnen die Reform als Entschärfung des sogenannten „Heiz-Hammers“.
Objektive Vorteile:
- Mehr Wahlfreiheit
- Weniger kurzfristiger Investitionsdruck
- Politischer Kompromiss zwischen Klimaziel und Wirtschaftlichkeit
- Höhere gesellschaftliche Akzeptanz
Klimaziele bleiben bestehen – nur der Weg dorthin wird flexibilisiert.
6. Strategische Einordnung für Kapitalanleger
Für Investoren – insbesondere im Neubau- und Denkmalsegment – ergeben sich mehrere Implikationen:
Sinkende regulatorische Risiken: Die Unsicherheit über verpflichtende Heiztechnologien nimmt deutlich ab.
Förderanreize bleibenEffiziente Gebäude profitieren weiterhin von staatlicher Unterstützung.
Hochwertige, energieeffiziente Objekte:
- sind langfristig wertstabiler
- erzielen bessere Vermietbarkeit
- reduzieren Nebenkostenrisiken
- sprechen ESG-orientierte Investoren an
Gesamtfazit
Die Rückabwicklung des Heizungsgesetzes bedeutet keine Abkehr von Klimazielen, sondern eine Abkehr von starren Technologie-Vorgaben.
Für Eigentümer und Investoren entsteht:
- mehr Entscheidungsfreiheit
- bessere Planbarkeit
- aber weiterhin wirtschaftlicher Druck durch Energiepreise und CO₂-Kosten




















































